Tipps zu Mindestmaßen und Standort
![Käfig Käfig](https://www.katharinasittiche.de/wp-content/uploads/2018/12/Kaefig.jpg)
Ein Blick in die Literatur der Vergangenheit zeigt, dass Katharinasittiche lange Zeit unterschätzt wurden. Die – oftmals paarweise – Haltung in kleinen Käfigen und Zuchtboxen führte zu Aussagen wie:
Katharinasittiche fliegen nicht gerne.
Die Vögel sind ruhig, nahezu apathisch.
Sie wirken temperamentlos.
Erst gegen Ende des 20. Jahrhunderts stellten einige Autoren klar, dass Katharinasittiche trotz ihrer geringen Größe eine Menge Platz benötigen. Nur in ausreichend dimensionierten Räumen oder Volieren zeigen die kleinen Papageien ihr ganzes Temperament, fliegen ausdauernd und sind einfach lebhafter. Kombiniert mit einer Schwarmhaltung wird diese Art der Unterbringung dem Wesen der Katharinasittiche am ehesten gerecht.
Tipps zu Mindestmaßen und Standort
Innen oder außen - die Volierenhaltung
Ein eigenes Zimmer für Krummschnäbel
Äste, Näpfe, Schlafhaus - so wohnt sich's gut
Im Tierschutzgesetz (Zweiter Abschnitt Tierhaltung, § 2) heißt es :
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Jeden Halter bleibt bei dieser Definition jedoch eine Menge Spielraum, was angemessen und verhaltensgerecht ist und was nicht.
Deshalb stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Gutachten zu den Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien zur Verfügung. Dort werden für Sittiche bis 25 cm Gesamtlänge Mindestmaße von 1,0 m x 0,5 m x 0,5 m (Länge x Breite x Höhe) gefordert.
Weiter heißt es:
Die angegebenen Maße für Käfige oder Volieren gelten für die paarweise Unterbringung und dürfen auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Die Grundflächen sind je weiteres gehaltenes Paar um 50% zu erweitern.
und
Werden Vögel in geschlossenen Räumen gehalten, ist Freiflug empfehlenswert.
Ersetzen Sie empfehlenswert durch Pflicht, dann kommen wir der Sache schon näher. Denn bei reiner Käfighaltung auf einem halben Quadratmeter Grundfläche ist regelmäßiger Freiflug ein absolutes Muss.