Zucht

In den 1960er- bis 1990er-Jahren kam es hin und wieder zu Problemen bei der Zucht von Katharinasittichen. Inzwischen jedoch werden sie in Deutschland regelmäßig nachgezogen.

Hier finden Sie Informationen rund um die Brut der Katharinasittiche:

Brut
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Alles Wichtige rund um die Katharinasittichbrut

Allgemeine Informationen zur Katharinasittichzucht

Wenngleich heutzutage selten Schwierigkeiten bei der Zucht auftreten, gibt es sie hin und wieder. Hier werden einige Lösungsvorschläge vorgestellt:

Abwechslungsreiche Ernährung während der Brutzeit: Obst, Gemüse, Grünzeug, gekochtes Hühnerei mit Schale, Hüttenkäse sowie gequollene und gekeimte Sämereien
  • Viele Faktoren beeinflussen den Bruterfolg: Temperatur, Paarzusammenstellung, Alter oder Haltungsart der Tiere. Ein besonderes Augenmerk jedoch ist auf die Ernährung der Vögel zu richten, nicht nur, aber auch vor und während der Brutzeit. Zusätzlich zur Standardernährung kann der Speiseplan der Katharinasittiche während der Brut durch Eifutter und gequollene Sämereien angereichert werden. Besonders für die Weibchen ist eine ausreichende Versorgung mit Kalzium wichtig.
  • Bei Einzelküken treten mitunter Stellungsanomalien der Beine auf. Problematisch sind in diesen Fällen der fehlende Widerstand – insbesondere wenn die Elternvögel sämtliches Nistmaterial aus dem Kasten entfernt haben – oder zu fest sitzende Hennen. Die sogenannten Spreizbeine lassen sich jedoch gut korrigieren, ein entsprechender Stützverband wird vom vogelkundigen Tierarzt angebracht. Von eigenmächtigen Experimenten ist dringend abzuraten, da es zu Abschnürungen der Extremitäten bis zum Verlust einzelner Zehen oder des gesamten Beines kommen kann. Prophylaxe ist besser: Aufrauen des Nistkastenbodens, Einbringen von Kokosfasern oder Buchenholzgranulat, unbefruchtete Eier so lange wie möglich im Kasten lassen.
  • Insbesondere sehr junge, alte und schwächliche Tiere zeigen Schwierigkeiten bei der Eiablage, was unter Umständen zum Tod des Weibchens durch Legenot führen kann. Nur kräftige, mindestens ein Jahr alte Tiere sollten die Möglichkeit zur Brut bekommen.
  • Regelmäßig kommt es auch vor, dass junge und unerfahrene Paare ihren Nachwuchs nur mangelhaft oder gar nicht versorgen. Bei der nächsten Brut sieht es meist automatisch besser aus.
  • Katharinasittiche benötigen eine relativ hohe Luftfeuchte von etwa 65%. Ist es im Nistkasten zu trocken, können Eier eintrocknen oder Embryonen absterben. Oftmals hilft eine Erhöhung der Luftfeuchte durch feuchte Tücher oder regelmäßige Duschen der Elterntiere. Starke Temperaturschwankungen und zu viel Unruhe zu Beginn der Brut können ebenfalls zum Absterben der Embryonen im Ei führen.
  • Immer wieder wird beobachtet, dass rotäugiger Nachwuchs (Lutinos, Creminos) von den Elterntieren nicht gefüttert wird. Wir haben dieses Phänomen Inophobie genannt. Hier helfen inotolerante Ammentiere.

Die Erstzucht gelang 1902 in Frankfurt a. M./Deutschland einer Frau Zeh. Ihr Paar war angeblich bereits älter als zwölf Jahre, bevor es das erste Mal zur Brut schritt. Dieses Paar zog ein Junges in einem relativ kleinen Käfig von einem Kubikmeter Rauminhalt groß.

Weitere Zuchterfolge (nach Arndt 1986):

1913 Baker (England)
1938 Zoo von San Diego (USA)
1953 Prestwich (England)
1954 Draper (England)
1955 Dalborg-Johansen (Dänemark)
1956 van der Heijden (Niederlande)
1960 West (USA)
1964 Wessels (Niederlande)
1966 Ziegler (Deutschland)
1968 Stenholm (Schweden)
1972 Stern (England)
1974 Oxley (England)
1975 Prante (Deutschland)
1975 Grigull (Deutschland)
1981 Sigrist (Deutschland)
1984 Jespersen (Dänemark)

 

Wie alle Papageien ist auch der Katharinasittich durch das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES; Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna) geschützt. Er ist in der Schutzstufe CITES II kategorisiert, was dem Anhang B der EU-eigenen CITES-Auslegung (‚Verordnung (EG) Nr. 338/97 […] über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels‘) entspricht.

Nicht mehr notwendig – der „Psittakose“-Ring

Vögel der Anhänge A (höchste Schutzstufe) und B müssen gemäß der Bundesartenschutzverordnung mit geschlossenen Artenschutzringen oder Transpondern markiert (bei Nachwuchs) und bei den zuständigen Behörden gemeldet sein. Von dieser Beringungs- und Anzeigepflicht sind in Deutschland einige Arten ausgenommen, die – wie es heißt – regelmäßig, in erheblichem Umfang und vor allen in etlichen Farbschlägen gezüchtet werden.
Dies trifft auf den Katharinasittich zu. Er benötigt somit weder einen Bundesartenschutz-Ring noch CITES-Papiere.

Bis vor wenigen Jahren galt für alle Papageienvögel in Deutschland die Beringungspflicht nach dem Tierseuchengesetz, besonders im Hinblick auf die für den Menschen gefährliche Papageienkrankheit (Psittakose). Diese Pflicht ging einher mit der Genehmigungspflicht der Zucht. Jeder, der Katharinasittiche & Co züchten wollte, musste deshalb bei der zuständigen Behörde seine Sachkunde nachweisen, woraufhin er seine Zuchtgenehmigung erhielt.
Im Jahr 2014 wurde die sogenannte Psittakose-Verordnung abgeschafft. Dementsprechend entfiel auch für Katharinasittiche die Beringungspflicht.